Krebserzeugende Substanzen in Augenkosmetika

Der Verband der Kantonschemiker untersuchte Augenkosmetika auf krebserzeugende Substanzen. Von 184 untersuchten Proben mussten 15 Mascara und Eyeliner beanstandet werden. Bei elf Proben wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist die Anwesenheit von krebserzeugenden Substanzen in diesen Produkten inakzeptabel.

Bei den untersuchten Produkten handelte es sich um Mascara, Eyeliner und Lidschatten. Die Produkte wurden bei Importeuren, Warenhäusern, Parfümerien, Apotheken, Billigst- und Ethno-Shops sowie Kosmetik- und Haarsalons in der Schweiz erhoben. 15 der untersuchten 184 Produkte wurden wegen krebserzeugenden Nitrosaminen beanstandet. Die Hersteller wurden aufgefordert, die Präsenz der Nitrosamine abzuklären und Massnahmen zu treffen um den Gehalt von Nitrosaminen zu reduzieren. Bei 11 dieser Produkten (6%) wurden zudem Verkaufsverbote ausgesprochen. Während die Beanstandungsraten für Mascara (11%) und flüssige Eyeliner (8%) vergleichbar ausfielen, wurden in Lidschatten und Kajal keine Nitrosamine gefunden.

Nitrosamin-freie Produkte sind möglich
Die Untersuchungskampagne zeigte auf, dass es durchaus möglich ist Nitrosamin-freie Produkte zu produzieren. Ob kontaminierte Rohstoffe verwendet oder Nitrosamine bei der Herstellung und Lagerung erzeugt wurden, ist Gegenstand der Abklärungen der Hersteller. Die Antworten der Hersteller lassen darauf schliessen, dass der Lagerungsprozess einen starken Einfluss auf die Nitrosamin-Gehalte der Proben hat. In diesem Zusammenhang ist die obligatorische Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums für diese Produkte zu prüfen.

Weitere Untersuchungen werden folgen
Mit dieser Schweizweiten Marktüberwachungs-Kampagne wollte der Verband der Kantonschemiker die aktuelle Marktsituation analysieren und diese durch erhöhte Präsenz verbessern. Auf Grund der hohen Beanstandungsrate bei Mascara und bei flüssigen Eyeliner drängen sich weitere Kontrollen in den nächsten Jahren auf.

Was sind Nitrosamine? Warum in den Augenkosmetika?

Nitrosamine entstehen im sauren Milieu durch Einwirkung nitrosierender Stoffe (z. B. Nitrit oder Stickoxide) auf nitrosierbare Stoffe (sekundäre Amine). Da Augenkosmetika diese Ausgangsstoffe enthalten, können Nitrosamine im Produkt gebildet werden. Nitrosamine können krebserregend sein und sind in Kosmetika verboten.

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