Medizinische Grundversorgung

Behandlungszimmer im BAZ

Die Kostendeckung der Gesundheitsversorgung ist für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer sowie anerkannte Flüchtlinge sichergestellt. Seit dem Jahr 2011 hält die Verordnung über die Krankenversicherung fest, dass auch alle Nothilfeberechtigten obligatorisch krankenversichert werden. Dies ist Voraussetzung, um den Zugang zum Gesundheitssystem zu gewährleisten.

Organisation der Gesundheitsversorgung

Bei der Einreise in die Schweiz halten sich Asylsuchende während rund drei Wochen und maximal 140 Tagen in einem Bundesasylzentrum (BAZ) auf, bevor sie auf die Kantone verteilt werden.

Bundesebene

Im BAZ werden folgende grenzsanitarischen Massnahmen durchgeführt:

  • Medizinische Erstinformation (MEI) durch Pflegefachpersonen vor Ort mittels einem Informationstool in einer Vielzahl von Sprachen.
  • Medizinische Erstkonsultation (MEK) (freiwillig) bei Pflegefachpersonen mit systematischer Erfassung und Dokumentation des Gesundheitszustandes und Impfstatus anhand eines standardisierten elektronischen Fragebogens in verschiedenen Sprachen. 
  • Zuweisung zur Partnerärztin oder zum Partnerarzt bei dringenden und akuten Gesundheitsproblemen, Verdacht auf Vorliegen einer übertragbaren Krankheit sowie zur Durchführung von Impfungen. Partnerärztinnen und -ärzte können interkulturelle Dolmetschende beiziehen, vorzugsweise den Nationalen Telefondolmetschdienst.

Auf der Webseite des BAG finden Sie das Konzept der Gesundheitsversorgung in den Bundesasylzentren von BAG und SEM.

Folgende Ärztinnen und Ärzte sind für Asylsuchende in der Bundekompetenz zuständig:

  Erwachsene Kinder

BAZ Basel
Freiburgstrasse 50
Tel. +41 58 482 12 82

Dr. med. Stefan P. Kradolfer 

Dr. med. Kathi Walther

BAZ Atlas, Allschwil
Vogesenweg 9
Tel. +41 61 487 90 90

Dr. med. Than Hoai Huynh

Dr. med. Markus Bücker

Kantonsebene
Nach Verteilung auf die Kantone ist die Sozialhilfe, namentlich die Abteilung Migration, für die Unterbringung, Betreuung, Beschäftigung und Integration von Flüchtlingen zuständig.
Im Kanton Basel-Stadt sind Flüchtlinge in einem HMO-Modell krankenversichert und haben somit einen zugewiesenen Hausarzt.