Fachinformationen
Bei den Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt finden Sie Fachinformationen zu verschiedenen Themen, welche von Arbeitsmedizin, über das Heilmittelwesen bis hin zum Wohnungswesen reichen.
Wir bieten arbeitsmedizinische Untersuchungen an, wie zum Beispiel die Abklärung der Tauglichkeit zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit oder der verkehrsmedizinischen Voraussetzungen zum berufsmässigen Führen von Fahrzeugen.
Jeder Todesfall oder Leichenfund muss laut ZGB dem zuständigen Zivilstandsbeamten zur Anzeige gebracht werden, damit dieser einen Eintrag im Todesregister vornehmen kann. Hier erfahren Sie mehr über die ärztliche Todesbescheinigung.
Die zunehmende Anzahl Flüchtlinge, die in der Schweiz Asyl beantragen, stellt an das Gesundheitswesen besondere Anforderungen. Hier finden Fachpersonen Tipps und Informationen zur medizinischen Versorgung in Arztpraxen und ambulanten Betrieben.
Erreger von übertragbaren Krankheiten können örtlich und zeitlich begrenzte Ausbrüche (Epidemien) oder auch eine weltweite Krankheitsausbreitung (Pandemie) hervorrufen.
Der pharmazeutische Dienst sorgt für die Qualitätssicherung und Heilmittelsicherheit im Kanton-Basel Stadt und überwacht den Verkehr von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit Swissmedic und weiteren Behörden.
Die Krebserkrankungen in Basel-Stadt und Baselland werden vom Krebsregister beider Basel erfasst und registriert. Erfahren Sie als Patientin oder Patient oder als Fachperson was Se wissen müssen.
Die Behandlung von Heroinabhängigkeit mit ärztlich verschriebenen Drogenersatzstoffen (zum Beispiel Methadon) wird als Substitutionsbehandlung bezeichnet.
Das Wohnungswesen befasst sich unter anderem mit der Schädlingsbekämpfung und mit hygienischen Missständen im öffentlichen Raum und in Privatwohnungen.
Die Zahnmedizin bietet Informationen zu Kontakt- und Anlaufstellen für Fragen und bei Problemen im Zusammenhang mit zahnmedizinischen Behandlungen sowie Informationen über die staatlichen Aufgaben der sozialen Zahnmedizin und der Schulzahnpflege.
Zum Schutz der Bevölkerung oder zum eigenen Schutz der in eine akute Krisensituation geratenen Person kann diese gegen ihren Willen in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. Hierfür müssen jedoch klar definierte Kriterien erfüllt und alle milderen Massnahmen ausgeschöpft sein.